Die vom Polizeidienst suspendierte Transfrau Maja S. erhält wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen drei Jahre und drei Monate Haft. S. hatte die Tat gestanden.
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Das Landgericht Traunstein hat eine Transfrau wegen der Vergewaltigung einer 14-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Maja S., früher bei der Bundespolizei und inzwischen suspendiert, muss unter anderem wegen Vergewaltigung, Missbrauchs von Jugendlichen, Körperverletzung und des Besitzes von Kinderpornografie drei Jahre und drei Monate in Haft. S. hatte die Vorwürfe nach Gerichtsangaben „vollumfänglich“ gestanden.
Zu Verhandlungsbeginn hatten sich die Generalstaatsanwaltschaft und die Verteidigung auf einen sogenannten Deal geeinigt, der eine Haftstrafe von drei bis dreieinhalb Jahren vorsah. Voraussetzung dafür war das umfassende Geständnis. Weil die Öffentlichkeit dafür ausgeschlossen worden war, fanden auch die Plädoyers vor dem Urteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
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S., die bei den Behörden als Frau gemeldet ist, aber derzeit in der Männerabteilung der Justizvollzugsanstalt München untergebracht ist, hatte zugegeben, die Tochter einer Freundin im August 2025 bei einem gemeinsamen Ausflug auf der Toilette eines Fast-Food-Restaurants vergewaltigt zu haben. Vorher hatte S. dem rund 40 Jahre jüngeren Mädchen auch eine pornografische WhatsApp-Nachricht geschrieben.
Auf Dateien, die bei S. gefunden wurden, sind laut Ermittlern brutale Gewaltszenen an Kindern zu sehen. Die jüngsten Opfer sollen etwa drei Jahre alt gewesen sein. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft S. die Herstellung tierpornografischer Inhalte vorgeworfen. Dafür wurde S. aber nicht verurteilt, weil aus Sicht des Gerichts nicht nachgewiesen werden konnte, dass S. die Videos mit einem Hund angefertigt hatte, um sie dann zu verbreiten. Das sei laut Strafgesetzbuch die Voraussetzung für eine Strafe.