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Rechtsprechung des EuGH: Slowakei verweigert Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen

Die slowakische Regierung will im EU-Ausland geschlossene Ehen gleichgeschlechtlicher Paare nicht anerkennen. Damit widerspricht sie der Rechtsprechung des EuGH.

Die slowakische Regierung hat angekündigt, im EU-Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen und Lebenspartnerschaften nicht anzuerkennen. Die slowakische Verfassung definiere »die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau«, sagte Innenminister Matúš Šutaj Eštok in einem Video, das er in Onlinenetzwerken veröffentlichte. Daran ändere auch nichts, dass eine Verbindung »gemäß der Rechtsordnung eines anderen Landes wirksam geschlossen wurde«.

»Wenn jemand eine solch grundlegende Änderung wünscht, führt der einzige Weg über eine Verfassungsänderung, nicht über deren Umgehung oder durch offizielle Formulare und Dokumente aus dem Ausland«, sagte Eštok weiter. Das Familienrecht der Slowakei solle so bleiben, »wie das seit Jahrhunderten der Fall ist«.

Widerspruch zur Rechtsprechung des EuGH

Die Position der Regierung steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Der EuGH hatte im November 2025 entschieden, dass ein EU-Land eine in einem anderen EU-Staat geschlossene Ehe anerkennen muss. Die Nichtanerkennung verstoße gegen Rechte des betroffenen Paares, nämlich gegen das Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht sowie gegen das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Der Fall, der dem EuGH-Urteil zugrunde lag, stammte aus Polen: Konkret ging es um einen Polen und einen Deutschpolen, die 2018 in Berlin geheiratet hatten. Das Paar wollte nach Polen ziehen und beantragte die Umschreibung der Eheurkunde im polnischen Personenstandsregister. Die polnischen Behörden verweigerten das. Im März setzte das Oberste Verwaltungsgericht in Polen das EuGH-Urteil um und entschied, dass in einem anderen EU-Staat geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkannt werden müssen.

Polnisches Verfassungsgericht verhindert Anerkennung

Nach einer Verordnung des polnischen Innenministers Marcin Kierwiński hätten dem ab August alle Standesämter Folge leisten müssen. Das polnische Verfassungsgericht urteilte jedoch in dieser Woche, dass die Anordnung nicht verfassungskonform sei. Die polnische Verfassung definiert die Ehe als Bund zwischen Mann und Frau. Abgeordnete der rechtsnationalen PiS-Partei hatten das Gericht angerufen. Das Gericht ist mehrheitlich mit Richtern besetzt, die während der PiS-Regierungszeit bis 2023 ins Amt kamen und der Partei nahestehen.

In der Slowakei hatte ein schwules Paar nach seiner Heirat in Österreich erfolglos versucht, sich ins slowakische Register eintragen zu lassen. Die beiden Männer kündigten an, »gegen das rechtswidrige Gebaren« vorzugehen. Sie baten andere homosexuelle Paare, das Land nicht zu verlassen, weil »wir den Einschüchterungen die Stirn bieten« müssten.

Ministerpräsident Robert Fico sagte im Juni bei einem Besuch in einem Standesamt, die Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften sei nach slowakischem Recht nicht möglich.

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