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Queerfeindliche Gewalt: Polizei dokumentiert 31 Straftaten am CSD-Wochenende in Berlin

Beim CSD in Berlin hat die Polizei neben dem Anschlag auch weitere Straftaten erfasst. Darunter waren mehrere Fälle von Körperverletzung und sexueller Belästigung.

Die Polizei Berlin hat im Zusammenhang mit dem Christopher Street Day (CSD) am vergangenen Wochenende insgesamt 31 Straftaten erfasst. Darunter sind acht Beleidigungen, sieben Fälle sexueller Belästigung, sieben Körperverletzungen, drei gefährliche Körperverletzungen, zwei tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, ein räuberischer Diebstahl sowie eine Vergewaltigung einer widerstandsunfähigen Person, wie aus einer Antwort der Polizei auf eine Anfrage der ZEIT hervorgeht.

Im Versammlungszeitraum leitete die Polizei 39 Strafermittlungsverfahren ein und ermittelte bislang 29 Tatverdächtige. Bei 63 Personen wurden freiheitsbeschränkende Maßnahmen ergriffen, eine Person kam wegen eines Verstoßes gegen das Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz in Gewahrsam. Insgesamt ist im Vergleich zu den Vorjahren demnach kein Anstieg der erfassten Straftaten zu verzeichnen.

Schüsse mit Softairwaffe

Im Ortsteil Schöneberg etwa schoss am Nachmittag des CSD jemand aus einer Wohnung mit einer Softairwaffe auf vier Teilnehmende und zwei Polizeikräfte, die dabei leicht verletzt wurden. Ein Tatverdächtiger konnte nach Angaben der Polizei nicht ermittelt werden. Eine Softairwaffe ist eine Nachbildung einer echten Schusswaffe. Sie verschießt meist kleine Rundkugeln, etwa aus Kunststoff, über ein Druckluftsystem und wird vor allem im Airsoft genutzt, einem relativ neuen Schießsport.

Bei einer Gegenkundgebung zum CSD wurden Angaben der Polizei zufolge Personen der als rechtsextrem geltenden Gruppierung »Deutsche Patrioten Voran« festgestellt und überprüft. Die Anmelderin kam in Gewahrsam, weil sie eine Elektroimpulswaffe mitführte; zudem leitete die Polizei Berlin weitere Strafermittlungen wegen des Mitführens verbotener Gegenstände sowie verbotener Symbole ein.

Nicht enthalten in diesen Zahlen sind die Straftaten im Zusammenhang mit dem islamistischen Anschlag im Großen Tiergarten, bei dem ein 21-Jähriger mit einem Kleinbus gezielt in Menschen fuhr und anschließend mit einer Machete auf sie einstach. Dabei wurde eine Frau getötet, 31 Menschen wurden verletzt. Medienberichten zufolge, die sich auf die Polizei beriefen, ist der im Nachgang am Tiergarten errichtete Gedenkort für die Opfer durch Brandstiftung beschädigt worden.

Übergriffe aus verschiedenen Milieus

Auch die Berliner Register zählten im Vorfeld und Umfeld des CSD mindestens 17 queerfeindliche Vorfälle, darunter sechs körperliche Übergriffe und sieben Beleidigungen. Die Register sind vom Land Berlin geförderte, in allen zwölf Bezirken angesiedelte Meldestellen, die rassistische, antisemitische, queerfeindliche und andere diskriminierende Vorfälle erfassen – auch dann, wenn sie nicht strafbar sind oder nicht angezeigt werden. Unabhängig überprüfen lassen sich die Angaben daher nicht in allen Fällen.

Nicht alle Vorfälle seien bei der Polizei angezeigt worden, schreibt die Koordinatorin der Berliner Register, Lea Lölhöffel, auf Anfrage der ZEIT. Sie sieht Hinweise auf eine gezielte Strategie: »Wenn queere Menschen für ihre Sichtbarkeit demonstrieren, erfahren sie starke Gegenwehr.« Queerfeindlichkeit sei »das Bindeglied zwischen verschiedenen extrem rechten und fundamentalistischen Milieus«.

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