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Polen: Polens Verfassungsgericht stoppt Anerkennung der Ehe für alle

Laut einem EuGH-Urteil müssen EU-Staaten gleichgeschlechtliche Ehen aus anderen Mitgliedsländern anerkennen. In Polen verhindert dies nun das Verfassungsgericht.

Das polnische Verfassungsgericht hat sich gegen die Anerkennung von im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen ausgesprochen. Die Richter in Warschau urteilten, dass die entsprechende Verordnung von Innenminister Marcin Kierwiński nicht verfassungskonform sei. Die polnische Verfassung definiert die Ehe als Bund zwischen Mann und Frau.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte im November entschieden, dass EU-Staaten in anderen Mitgliedsländern geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen müssen. Die Richterinnen und Richter entschieden, dass EU-Bürgerinnen und EU-Bürger die Gewissheit haben müssten, ihr Familienleben in verschiedenen EU-Ländern fortsetzen zu können. Das gehöre zu ihrem Recht, sich in der EU frei bewegen zu können. Geklagt hatten zwei Männer, die 2018 in Berlin geheiratet hatten.

PiS-Abgeordnete zogen vor das Verfassungsgericht

Im März hatte das oberste Verwaltungsgericht das EuGH-Urteil in polnisches Recht umgesetzt und entschieden, dass in anderen EU-Mitgliedstaaten geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen vom polnischen Staat anerkannt werden müssen. Innenminister Marcin Kierwiński hatte eine entsprechende Anordnung erlassen, der alle Standesämter hätten Folge leisten müssen. Sie sollte Ende August in Kraft treten. Abgeordnete der rechtskonservativen Oppositionspartei PiS, die bis 2023 noch Regierungspartei war, hatten das Verfassungsgericht angerufen. Das Gericht ist mehrheitlich mit Richtern besetzt, die zu Regierungszeiten der PiS ins Amt gekommen waren und der Partei nahestehen.

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