Bei der Arbeit soll niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden, weder direkt noch indirekt. Der Ständerat hat es abgelehnt, neu auch Nachteile wegen der Geschlechtsidentität oder der sexuellen Orientierung explizit im Gleichstellungsgesetz zu verbieten. Direktlink
Vor 18 Tagen
(Plattform J) Gleichstellungsgesetz - Sexuelle Orientierung bleibt aussen vor