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Nach dem Anschlag beim CSD: Urteilen Jugendrichter zu milde?

Nach der tödlichen Terrortat beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin will Innenminister Dobrindt das Jugendstrafrecht verschärfen. Experten raten ab.

Wie können Terror-Taten wie die während des "Christopher Street Day" (CSD) in Berlin, begangen mutmaßlich von einem jungen Islamisten, verhindert werden? Über diese Frage wird in Deutschland seit der schrecklichen Tat am vergangenen Samstag debattiert. Vor allem deshalb, weil der 2005 in Deutschland geborene junge Deutsche, dessen Eltern aus dem Libanon stammen, erst wenige Wochen vor der Tat verurteilt wurde und auf freien Fuß kam.

Abdul Ballout, der mit einem Auto in die Menschenmenge im Berlin Tiergarten raste, eine Frau tötete und 31 Menschen zum Teil schwer verletzte, war im vergangenen Jahr in den Libanon gereist, um sich der Terrorgruppe des "Islamischen Staats" (IS) in Syrien anzuschließen. Das misslang, er wurde festgenommen, inhaftiert und später nach Deutschland abgeschoben.

Hier wurde er vor Gericht gestellt und Mitte Mai zu 22 Monaten Haft verurteilt. Zu einer Strafe, die zunächst zu einer so genannten "Vorbewährung" ausgesetzt wurde. Der zentrale Vorwurf: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Trotzdem kam er frei, und wurde wenige Wochen später offenbar zum Attentäter. Einen Tag nach der Tat wurde er von der Polizei beim Versuch, ihn festzunehmen, erschossen.

Terrorexperte Neumann: "Die Strafen sind zu gering"

Seitdem steht vor allem das Jugendstrafrecht in Deutschland im Zentrum der Kritik. So sagte der Terrorexperte Peter Neumann vom King's College in London dem Nachrichtenportal "T-Online": "Das ist wirklich ein Problem. Die Strafen sind zu gering. Das Jugendstrafrecht wird aus meiner Sicht teilweise zu weit ausgelegt. Der Schutz der Öffentlichkeit wird nicht ausreichend berücksichtigt."

Das Jugendstrafrecht kommt in Deutschland in der Phase des Heranwachsens zur Anwendung, wenn sich im Leben junger Menschen viele Umstände schnell ändern. Ab 14 Jahren ist ein Mensch in Deutschland strafmündig, ab 18 Jahren gilt in der Regel das Erwachsenenstrafrecht mit seinen oft hohen Mindeststrafen. In der Zeit dazwischen gilt das Jugendstrafrecht.

Kriminologe Dünkel: "Es geht um Wiedereingliederung"

Dieses Jugendstrafrecht dient besonderen Aufgaben, wie der Greifswalder Kriminologe und Strafrechtler Frieder Dünkel der DW sagt: "Es geht in erster Linie um Erziehung, um Wiedereingliederung des Jugendlichen und Heranwachsenden." Die Richter könnten sehr flexibel auf die Angeklagten reagieren, mit Auflagen etwa, mit Ermahnungen, aber auch mit Haftstrafen.

Das Jugendstrafrecht kann auch bei 18- bis 20-jährigen Heranwachsenden Anwendung finden, wenn sie Entwicklungsverzögerungen zeigen. Dünkel: "Das liegt daran, dass die Rechtsprechung und die Praxis sich dahin entwickelt haben, dass man in der Regel bei 18- bis 20-Jährigen immer noch - wie es die Rechtsprechung ausdrückt - Entwicklungskräfte im größeren Umfang erkennen kann."

Dem würden auch neurowissenschaftliche Erkenntnisse entsprechen, so Dünkel, nämlich dass die für die Verhaltenskontrolle zuständigen Hirnareale sich bis zur Mitte des dritten Lebensjahrzehnts erst voll ausbilden. Dass die Person sich also auch zum Positiven verändern könne.

Mit anderen Worten: Auch Abdul B. konnte mit guten Gründen von dem Berliner Gericht nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden, obwohl er damals schon 21 Jahre alt war. Denn die ihm zur Last gelegten Taten, die Reise in den Nahen Osten mit dem Ziel "IS", beging er mit 20.

Was ist eine "Vorbewährung"?

In vielen Meldungen nach der Terrortat hieß es, Abdul Ballout sei auf Bewährung auf freien Fuß, was so nicht ganz stimmt. Er konnte das Gerichtsgebäude verlassen, weil ihm eine sechsmonatige "Vorbewährung" zugestanden wurde.

Anders ausgedrückt: Nach sechs Monaten, also im November diesen Jahres, hätte das Gericht abschließend entscheiden müssen, ob der junge Mann ins Gefängnis gemusst hätte oder nicht. Nach Ende des Prozesses wurde er von der Polizei sogar zeitweise observiert, bis die Beamten zu dem Schluss kamen, dass sich Abdul B. unauffällig verhielt. Er sollte an einem Aussteiger-Programm teilnehmen. Zweimal erschien er zu ersten Vorgesprächen, die klären sollten, ob er bereit war zu einer kritischen Auseinandersetzung und einem Ausstieg.

Frieder Dünkel sagt, das Instrument der Vorbewährung sei relativ jung im Strafrecht sei und habe sich in den meisten Fällen als nützlich erwiesen: "Nämlich dann, wenn der Jugendrichter unsicher ist, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden soll und kann. Und deshalb eine bis zu sechsmonatige Frist anordnet, in der er den Jugendlichen unter Anordnung engmaschiger Weisungen und Überwachungsmaßnahmen zu einer straffreien Lebensweise bringen möchte." Seit 2012 können Richter in Deutschland dieses Instrument nutzen.

Kriminologe: Prävention ist nicht Aufgabe des Jugendstrafrechts

In der politischen Debatte mehren sich die Stimmen, die verlangen, vor allem bei Extremisten wie Islamisten oder auch Rechtsextremisten, nicht mehr das mildere Jugendstrafrecht anzuwenden. Frieder Dünkel hält dagegen: "Es ist nicht Aufgabe des Jugendstrafrechts, präventiven Schutz für die Gesellschaft herzustellen im Vorfeld von Straftaten. Das Jugendstrafrecht reagiert auf Straftaten, wenn sie begangen wurden."

Im Übrigen biete auch das Jugendstrafrecht die Möglichkeit hoher Strafen, bei Mord etwa 15 Jahre Haft bei 18 bis 20 Jahre alten Heranwachsenden. Dünkel fügt hinzu, Rückfallquoten und kriminelle Intensität der Verurteilten nach Jugendstrafrecht seien nicht höher als nach Verurteilungen nach dem Erwachsenen-Strafrecht: "Wir haben eigentlich gar keine so schlechten Ergebnisse, die sich auch nicht von denen etwa in Österreich oder der Schweiz unterscheiden."

Er ergänzt: Gerade weil das Jugendstrafrecht eher besonnen reagiere und versuche, genau auf die Entwicklung der Jugendlichen bezogen zu urteilen, schütze es die Gesellschaft vor Rückfällen: "Härtere Strafen führen nicht zu mehr Sicherheit."

Grünen-Politiker von Notz widerspricht dem Innenminister

Dennoch kündigte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) an, eine Verschärfung des Jugendstrafrechts prüfen zu wollen. Dazu sagte der Innenexperte der Grünen, Konstantin von Notz: "Ansonsten nehmen wir zur Kenntnis, dass praktisch alle hierzu bisher gefragten Expertinnen und Experten darauf hinweisen, dass lange Haftstrafen, gerade bei Heranwachsenden, auch durchaus sicherheitspolitisch kontraproduktive Wirkungen haben und ohnehin bestehende Radikalisierungen auch weiter beschleunigen können."

Der spätere mutmaßliche Attentäter Abdul B. wurde vom "Gemeinsamen Terror-Abwehrzentrum" (GTAZ) in Berlin schon früh als gefährliche Person eingestuft. In diesem nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA ins Leben gerufenem Zentrum fließen Informationen von Polizeibehörden und Geheimdiensten zusammen.

Die Einschätzung im Fall von Abdul Ballout erreichte das für ihn zuständige Gericht aber offenbar nicht, warum nicht, blieb vorerst unklar. Wäre das erfolgt, wäre der spätere Attentäter vermutlich nicht auf freien Fuß gekommen.