Nach dem mutmaßlich islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin ist in Nordrhein-Westfalen eine neue Debatte über die Sicherheit von öffentlichen Großveranstaltungen entbrannt. Tief sitzt in NRW noch der Schock angesichts des islamistischen Terroranschlags von Solingen im August 2024, als der Syrer Issa al Hasan auf einem Stadtfest in Solingen drei Menschen mit einem Messer tötete und mehrere weitere Menschen verletzte.
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) kündigte für die anstehenden CSD-Aufzüge in NRW seinem Bundesland eine Überprüfung der Sicherheitskonzepte an. «Wir wissen, dass die Gefahr islamistischer Anschläge abstrakt hoch ist», sagte Reul den Zeitungen der Funke Mediengruppe. «In Berlin ist sie nun ganz konkret geworden. Wir haben unsere Polizei darum sensibilisiert.» Geplant sind in den nächsten Wochen CSD-Veranstaltungen etwa in Bonn, Ahaus, Essen, Moers, Krefeld, Münster, Arnsberg und Bocholt.
Manche Gefährder fallen durchs Raster
Zugleich machte Reul auch Grenzen deutlich: «Es wird immer Menschen geben, die durchs Raster fallen, weil ihre Radikalisierung im Verborgenen und in kurzer Zeit abläuft.» Auch Menschen ohne Gefährder-Status könnten Anschläge begehen. Das habe der Anschlag von Solingen schmerzlich gezeigt.
Bei dem Anschlag in Berlin mit einem Fahrzeug wurde am Samstagabend eine Frau getötet, 29 Menschen wurden teils schwer verletzt. Der 21-jährige mutmaßliche Täter war im Mai wegen versuchten Anschlusses an die Terrormiliz IS zu einer Jugendstrafe verurteilt worden und befand sich auf freiem Fuß. Bei seiner Festnahme am Sonntagabend wurde Abdul B. von Einsatzkräften erschossen.
Experte fordert einheitliche Überwachung bundesweit
Nach Ansicht des Landesvorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Oliver Huth, müssen sich die Bundesländer bei der Überwachung von Gefährdern einheitlich aufstellen und ihre Polizeigesetze vereinheitlichen. Gefährder änderten häufig auch ihre Wohnorte, sagte Huth der Deutschen Presse-Agentur. Aber die Überwachungsmöglichkeiten seien in den Bundesländern unterschiedlich.
So könnte nicht überall die elektronische Fußfessel als Mittel zur Überwachung von extremistischen Gefährdern eingesetzt werden. In NRW war das Polizeigesetz 2018 verschärft worden. Terroristische Gefährder können demnach mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden.
Huth sprach sich zudem dafür aus, dass auch die Polizei in Gerichtsprozessen als Sachverständige hinzugezogen werden sollte. Denn die Polizei verwende zur Einschätzung zur Gefährdungseinschätzung im islamistischen Terrorismus ein wissenschaftliches Risikobewertungsinstrument (RADAR-iTE ) mit validen Kennzahlen. «Das System funktioniert in ganz Deutschland», sagte Huth. «Aber im Strafverfahren werden wir als sachverständige Zeugen für Zukunftsprognosen nicht gehört.»
Insgesamt 182 Gefährder in NRW
In NRW gibt es nach Angaben des Innenministeriums aktuell insgesamt 182 Gefährder, von denen mit 166 Personen der weitaus größte Teil dem Bereich der religiösen Ideologie zugeordnet wird. Dazu zählen vor Islamisten. Elf Gefährder stammen aus dem rechtsextremistischen Bereich, linksextremistische Gefährder werden von der Polizei aktuell nicht geführt. Hinzu kommen im Bereich der religiösen Ideologie noch 195 sogenannte relevante Personen.
Die Zahl der erfassten islamistischen Gefährder in NRW ist in den vergangenen Jahren gesunken. Laut früheren Angaben des Innenministeriums wurden 2018 noch 264 zumeist islamistische Gefährder gezählt, 2019 waren es 221 Personen. Im Januar 2024 wurden 186 Gefährder und 197 sogenannte relevante Personen im Bereich der religiös-ideologisch motivierten politischen Kriminalität erfasst.
Was ist ein Gefährder und wer ist eine relevante Person?
Ein Gefährder ist laut Gesetz eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird. Eine Person ist als «relevant», wenn sie innerhalb des extremistischen oder terroristischen Spektrums die Rolle einer Führungsperson, eines Unterstützers, Logistikers oder eines Akteurs einnimmt. Auch bei relevanten Personen liegen objektive Hinweise vor, die die Prognose zulassen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung unterstützen, begehen oder daran beteiligt sein könnten. Es kann sich auch um eine Kontakt- oder Begleitperson eines Gefährders handeln.
Wann sind Gefährder «aktionsfähig»?
Der Staatsschutz unterteilt Gefährder und relevante Personen zudem in «aktionsfähig» und «nicht aktionsfähig». Eine Einstufung als «aktionsfähig» bedeutet, dass diese Personen sich weder in Haft befinden, noch im Ausland aufhalten und nicht mutmaßlich in Kriegsgebieten getötet wurden. Fast 70 Prozent der Gefährder und relevanten Personen in NRW werden als aktionsfähig eingeordnet.
Schule und Kirche als Ziele
Anschlagspläne sowie auch ausgeführte Taten haben in NRW auch in jüngerer Zeit immer wieder für Entsetzen gesorgt. So wurde im Juli bekannt, dass ein 16-Jähriger für die Terrorvereinigung «Islamischer Staat» (IS) einen Anschlag auf eine Kirche in Hamm geplant haben soll. Nach Behördenangaben wurde der Schüler aus Hamm bereits Anfang April festgenommen. Ein Richter habe wegen einer psychiatrischen Erkrankung die Unterbringung in einer Jugendforensik angeordnet.
Seit Juni steht ein inzwischen 18 Jahre alter Angeklagter in Düsseldorf vor Gericht, der als Schüler eines Berufskollegs am 5. September 2025 mehrfach auf seine Klassenlehrerin eingestochen und sie lebensgefährlich verletzt haben soll. Auch einen Hausmeister an einer Grundschule und einen Obdachlosen an einer Bushaltestelle soll der damals 17-Jährige angegriffen haben. Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft waren die Taten islamistisch motiviert.
Turbo-Radikalisierung im Netz
Als größte Herausforderung im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus sieht der Verfassungsschutz inzwischen die Turbo-Radikalisierung durch Online-Hassprediger. Die Radikalisierung in Hinterhof-Moscheen oder Gebetsräumen sei rückläufig, hatte ein Zeuge des Bundesamts für Verfassungsschutz im Landtags-Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag von Solingen ausgesagt. Er nannte TikTok und Telegram als virtuelle Kanäle der Radikalisierung.
Auch der Solinger Attentäter hatte sich den Ermittlungen zufolge online radikalisiert, Mengen an Gewaltvideos konsumiert und war von Telegram-Kontaktpersonen zum Messeranschlag motiviert und angeleitet worden.
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