Nach der Verbreitung eines manipulierten Grünen‑Plakats mit dem CSD‑Attentäter gerät Martin Sellner erneut in den Fokus. Die Grünen sprechen von „perfider“ Instrumentalisierung und haben den Rechtsextremisten angezeigt.
Der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner ist offenbar von den Grünen angezeigt worden. Das berichtet die „Zeit“ unter Berufung auf Parteikreise. Sellner, Führungsfigur der sogenannten Identitären Bewegung, hatte am Sonntag auf X ein Foto des mutmaßlichen CSD-Attentäters Abdul Ballout gepostet.
Ballout ist als Bildmontage auf einem vermeintlichen Plakat der Grünen in Bayern zu sehen. Darauf ist zu lesen: „Alle Stimmen Grün“, auch ein Verweis auf die Homepage der Grünen in Bayern ist zu sehen.
Die Generalsekretärin der Grünen, Pegah Edalatian, sagte der „Zeit“, es sei „perfide“, dass Rechtsextreme die Situation nutzten, um mit gefälschten Grünen-Wahlplakaten politische Stimmung zu machen. „Wir gehen konsequent gegen radikalen Islamismus vor und treten zugleich entschieden gegen Queerfeindlichkeit und Rechtsextremismus ein“, erklärte sie.
Der Österreicher Martin Sellner wird von Verfassungsschützern als eine prominente Figur dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet. Zudem pflegt er Kontakte zur AfD.
In der Vergangenheit haben sich wiederholt Gerichte mit geplanten Lesungen und Vorträgen des Rechtsextremisten befasst. Zuletzt wehrte sich Sellner erfolgreich am Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen ein Aufenthaltsverbot. Damit hatte die Gemeinde Neulingen (Enzkreis) bereits im August 2024 eine Lesung des Österreichers verhindert.
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Die Gemeinde hatte laut dem Gericht argumentiert, dass von Sellner wegen seiner verfassungswidrigen Positionen in Verbindung mit seiner hohen Reichweite eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgehe. Es sei damit zu rechnen, dass er bei der Lesung Straftaten wie Volksverhetzung begehe. Dagegen klagte Sellner.
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Das Gericht gab der Klage statt. Das Aufenthaltsverbot sei rechtswidrig gewesen. Die Gemeinde habe keine hinreichenden Anhaltspunkte genannt, dass eine strafrechtlich relevante Äußerung zu befürchten gewesen sei. Im Februar musste auch die Stadt Ettlingen in Baden-Württemberg einen Auftritt Sellners bei einer Wahlkampfveranstaltung der AfD zulassen.