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Video-Keynote von Graeme Reid, Unabhängiger Experte der UN gegen Gewalt aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität, zur Rolle von queeren Rechten im Menschenrechtssystem bei der Internationalen Konferenz „Das Recht dazuzugehören und die Bedrohung durch den Autoritarismus“ am 22. September 2026.
Exzellenzen, sehr geehrte Kolleg*innen, liebe Freunde,
Der Schutz von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und geschlechtsdiversen Menschen wird mitunter wie ein Nischenthema behandelt, wie eine spezielle Fragestellung, losgelöst von den umfassenderen Anliegen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit.
Dabei gewinnen wir wichtige Erkenntnisse über die Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen und deren Beitrag zum Schutz aller Bürger*innen, wenn wir uns anschauen, wie mit schutzbedürftigen Minderheiten, einschließlich LGBT-Personen, umgegangen wird. Auf diese Frage werde ich mich im Folgenden konzentrieren.
Ich werde beleuchten, inwiefern die Feindseligkeit gegenüber LGBT-Personen politisch instrumentalisiert wird, welche Einschränkungen des zivilgesellschaftlichen Raums damit häufig einhergehen und welche Rolle Gerichte und andere unabhängige Institutionen bei der Durchsetzung gleicher Schutzrechte spielen. Dabei werde ich mich hauptsächlich auf Beispiele aus Russland, Polen, Ungarn und Teilen Afrikas stützen.
Hierbei kann der Begriff „Leitindikator“ hilfreich sein, sollte jedoch mit einer gewissen Vorsicht verwendet werden. Denn zwischen beiden Faktoren besteht weder ein automatischer noch ein linearer Zusammenhang. Dennoch ist dieser Zusammenhang durchgängig erkennbar und verdient daher Beachtung. Wenn politische Führungspersonen gezielt Feindseligkeiten gegenüber einer kleinen und oft nur unzureichend verstandenen Minderheit schüren, zeitigen deren Methoden häufig Auswirkungen, die weit über diese Minderheit hinausreichen. Sehr oft bilden ihre Maßnahmen das Vorzeichen für die Aushöhlung der demokratischen Institutionen und der Grundfreiheiten.
Demokratie beruht auf Pluralismus, gleichberechtigter Staatsbürgerschaft, zur Rechenschaft verpflichteten Institutionen, einer unabhängigen Justiz, einer freien Presse und einer Zivilgesellschaft, die in der Lage ist, sich zu organisieren und ihre Stimme zu erheben. Rechtsstaatlichkeit setzt voraus, dass die öffentliche Gewalt durch das Gesetz begrenzt wird, dass Gesetze eindeutig sind und ohne Diskriminierung angewandt werden und jeder Mensch Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen hat.
Diese Grundsätze werden am unmittelbarsten im Zusammenhang mit Menschen auf die Probe gestellt, die politisch unbedeutend, unbeliebt oder in der Unterzahl sind. Ihr Schutz ist ein Indikator dafür, ob die Gleichheit vor dem Gesetz eine tatsächliche Bedeutung hat und ob demokratische Institutionen dem Druck der mehrheitsorientierten Politik standhalten können.
Ein häufiges Merkmal von Angriffen auf LGBT-Personen ist eine bewusst geschürte moralische Panikmache. Dies zeigt sich besonders deutlich angesichts des zunehmenden autoritären Populismus und der Ausbreitung illiberaler Demokratien. Skrupellose Politiker*innen stellen LGBT-Personen als Vertreter*innen einer „Ideologie“ dar, als Werkzeug ausländischer Einflussnahme oder als Bedrohung für Kinder, die Familie, die Kultur und sogar die Nation. Die realen Lebensumstände der betreffenden Personen und die konkreten Menschenrechtsverletzungen, denen sie ausgesetzt sind, werden dadurch ausgeblendet und durch Schlagworte wie „Gender-Ideologie“, „Propaganda“ oder „Untergrabung nationaler Werte“ ersetzt.
Das Schlagwort „Gender-Ideologie“ wird als bewusst vager, inhaltsleerer Begriff geprägt, mit dem verschiedenartige konservative Bewegungen symbolisch verbunden werden sollen – in ihrer Ablehnung von Rechten für LGBT-Personen, insbesondere für trans* Personen, von reproduktiver Selbstbestimmung, umfassender Sexualaufklärung, Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt sowie Bemühungen, starre Geschlechterrollen in Frage zu stellen. Im Kern zielen diese Kampagnen darauf ab, die Entscheidungsfreiheit der Menschen in grundlegenden Fragen bezüglich ihres Körpers, ihrer Beziehungen und ihres Lebens zu beschneiden.
Diese Rhetorik bezieht einen Großteil ihrer Wirkung aus der relativen Unauffälligkeit von LGBT-Personen. Gesetzliche Verbote, Stigmatisierung und die Gefahr von Gewalt zwingen Menschen oft dazu, ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu verbergen. Diese Unauffälligkeit begünstigt Falschdarstellungen und verstärkt einen Kreislauf, in dem gerade die am stärksten Betroffenen die geringsten Möglichkeiten haben, sich zu wehren.
Diese Entwicklungen haben Konsequenzen für den zivilgesellschaftlichen Raum. Maßnahmen, die auf die sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität abzielen, schränken häufig die Meinungs‑, Versammlungs- und Vereinsfreiheit ein – Thema meines Berichts von 2024 an den Menschenrechtsrat. Gesetze, die sogenannte „Propaganda“ oder „Werbung“ verbieten, betreffen Lehrkräfte, Journalist*innen, Mitarbeitende im Gesundheitswesen und zivilgesellschaftliche Organisationen. Hindernisse bei der Gründung und Finanzierung behindern die Arbeit von Menschenrechtsverteidiger*innen. Vage Formulierungen ermöglichen eine selektive und willkürliche Rechtsdurchsetzung.
Die Bedeutsamkeit von Demokratie liegt in den Machtbefugnissen, die durch sie beansprucht werden: die Macht zu bestimmen, welche Ideen diskutiert werden dürfen, welche Organisationen tätig sein dürfen, wer am öffentlichen Leben teilhaben darf und welche Formen von Identität mit einer nationalen Zugehörigkeit vereinbar sind. Und sie liegt in der Unabhängigkeit der Institutionen, die diese Machtbefugnisse überprüfen können.
Ein anschauliches Beispiel dafür ist die Russische Föderation. Ihr Gesetz gegen „gay propaganda”, das 2013 inmitten wachsender politischer Opposition auf Föderationsebene verabschiedet wurde, verbietet sogar neutrale, wissenschaftlich fundierte Informationen über Homosexualität. Das Gesetz erfüllt einen umfassenderen politischen Zweck. Im Inland fördert es die Konsolidierung einer konservativen Unterstützerbasis. Auf internationaler Ebene positioniert es Russland als Verteidiger „traditioneller Werte“ gegen einen vermeintlich dekadenten Westen. Anstatt Propaganda zu verhindern, dient dieses Etikett selbst als Propagandamittel, indem es Maßnahmen gegen LGBT-Personen und gegen die Menschenrechte als Kinderschutz tarnt.
Zunächst als Ordnungswidrigkeit eingestuft, wurde das Gesetz in der Folge verschärft, während unabhängige Organisationen, Medien und politische Gegenstimmen immer stärker unter Druck gerieten. In all diesen Bereichen gehörten zur politischen Vorgehensweise die Konstruktion eines inneren Feindes, die Gleichsetzung von Kritik mit ausländischer Einmischung, weit gefasste Verbote sowie selektive Rechtsdurchsetzung.
Die gegen LGBT-Personen verhängten Einschränkungen waren Teil eines umfassenderen Projekts politischer Kontrolle – und stellten einen frühen Hinweis darauf dar, in welche Richtung sich der russische Staat bewegte und welche Methoden dabei zum Einsatz kommen würden.
Polen stellt ein anderes Beispiel dar, das zum Teil in meinem 2024 veröffentlichten Länderbericht dokumentiert ist. Unter der vorherigen Regierung, die von der Partei „Recht und Gerechtigkeit“ gebildet wurde, wurden LGBT-Rechte und die reproduktiven Rechte von Frauen zu zentralen Konfliktpunkten im Rahmen eines umfassenderen Abbaus institutioneller Kontrollmechanismen. Kommunalbehörden verabschieden Resolutionen, in denen sie sich für „frei von LGBT-Ideologie“ erklärten, oder unterstützten sogenannte Familienchartas. Diese Maßnahmen waren rechtlich gesehen weitgehend symbolischer Natur, doch ihre gesellschaftliche und politische Tragweite war erheblich. Sie stuften bestimmte Menschen als außerhalb der staatlich anerkannten Gemeinschaft stehend ein.
Parallel dazu wurde Druck auf die Unabhängigkeit der Justiz, die Freiheit der Medien und die zivilgesellschaftlichen Organisationen ausgeübt. LGBT-Aktivist*innen sahen sich Verhaftungen, Ermittlungen und Klagen ausgesetzt. Gerichte, unabhängige Medien, Ombudsleute und zivilgesellschaftliche Organisationen wurden zunehmend als Widersacher des Willens der Mehrheit dargestellt.
Das Beispiel aus Polen verdeutlicht, wie wichtig institutionelle Widerstandsfähigkeit ist. Gerichte prüften diskriminierende Maßnahmen, die Zivilgesellschaft dokumentierte deren Auswirkungen, europäische Institutionen beriefen sich auf gemeinschaftliche Verpflichtungen, und schließlich hoben lokale Behörden die entsprechenden Beschlüsse auf. Rechtliche Institutionen, die Zivilgesellschaft und regionale Systeme stärkten sich gegenseitig, während die innerstaatlichen Schutzmechanismen unter Druck standen.
In einigen Teilen Afrikas haben unabhängige Gerichte eine wichtige Rolle gespielt. In den letzten Jahren haben Gerichte in Namibia, Mauritius und Botswana Gesetze für nichtig erklärt, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche Intimität unter Strafe stellten. Der Oberste Gerichtshof Kenias bestätigte das Recht einer LGBT-Organisation auf Eintragung. Diese Urteile stellten die Geltung der verfassungsmäßigen Garantien für den Schutz der Menschenwürde, der Gleichheit, der Privatsphäre und der Vereinigungsfreiheit auch für Personen fest, die in der Vergangenheit davon ausgeschlossen waren.
Dies betrifft einen zentralen rechtlichen Aspekt. Der Schutz vor Gewalt und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität beinhaltet die Anwendung geltender Menschenrechte. Dazu gehören das Recht auf Privatsphäre, auf Gleichbehandlung, auf Nichtdiskriminierung, auf Meinungs- und Vereinsfreiheit und auf Schutz vor Gewalt. Jeder Mensch hat eine sexuelle Orientierung und eine Geschlechtsidentität. Unterschiede in der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität dürfen nicht dazu führen, dass jemand außerhalb des Schutzes des Gesetzes gestellt wird.
Unweigerlich ergeben sich Fragen zu Kultur und Tradition. Vorstellungen von Sexualität und Geschlecht variieren je nach Zeit und Ort. Die LGBT-Terminologie kann die gesamte Vielfalt menschlicher Erfahrungen nicht umfassend abbilden, und die Berücksichtigung lokaler Zusammenhänge und Bedeutungen bleibt wichtig.
Der Grundsatz der Universalität bleibt dennoch geltendes Prinzip. Kulturelle Unterschiede sind keine Rechtfertigung für Gewalt, willkürliche Inhaftierung, Zensur oder ungleichen Schutz. Die Wiener Erklärung erkennt nationale, regionale, historische, kulturelle und religiöse Besonderheiten an und bekräftigt zugleich die Pflicht jedes Staates, alle Menschenrechte und Grundfreiheiten zu schützen.
Ebenso wichtig ist es, sich der Darstellung der Menschenrechte von LGBT-Personen als Kennzeichen westlicher Moderne zu widersetzen. Eine solche Darstellung schmälert die Wirkungsmacht von Aktivist*innen in allen Regionen, die sich auf lokal verankerte Begrifflichkeiten und Erfahrungen stützen, um Menschenwürde und Schutz einzufordern. Darüber hinaus erleichtert diese Darstellung es Regierungen, ihre eigenen Bürger*innen als Werkzeug ausländischer Einflussnahme zu diskreditieren. Menschenrechte beziehen ihre Bedeutung aus ihrer Anwendung auf das Leben der Menschen in allen Regionen.
Die Begriffe „Familie” und „traditionelle Werte“ bekommen eine demokratische Bedeutungsdimension, wenn dadurch individuelle Rechte einer offiziell akzeptierten gesellschaftlichen Ordnung untergeordnet werden. Familien erfüllen wichtige Funktionen in Bezug auf Fürsorge, Solidarität und Zugehörigkeit. Staaten sind verpflichtet, Menschen in ihren vielfältigen Familienformen zu schützen. Ein idealisiertes Familienbild sollte nicht darüber entscheiden, wer Anspruch auf gleichberechtigte Staatsbürgerschaft hat.
Aus dieser Analyse ergeben sich mehrere Prioritäten.
Regierungen sollten Gesetze aufheben, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Strafe stellen, sowie Gesetze, die die Auseinandersetzung mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zensieren. Jede Einschränkung von Rechten muss den Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit entsprechen.
Gerichte, nationale Menschenrechtsinstitutionen und Ombudsleute müssen unabhängig und zugänglich bleiben. Ihre Fähigkeit, verfassungsrechtliche und internationale Garantien unparteiisch anzuwenden, ist besonders wichtig, wenn starke Vorurteile in der Öffentlichkeit herrschen.
Darüber hinaus müssen Staaten den zivilgesellschaftlichen Raum schützen. LGBT-Organisationen, Journalist*innen, Forschende, Angehörige der Gesundheitsberufe und Menschenrechtsverteidiger*innen müssen die Möglichkeit haben, sich zu äußern, zu versammeln, sich zusammenzuschließen und Ressourcen zu beschaffen, ohne als Bedrohung für die staatliche Souveränität dargestellt zu werden.
Politisch Verantwortliche tragen eine besondere Verantwortung, keine Sündenböcke aufzubauen, auch wenn es im Wahlkampf erfolgversprechend erscheint – ein Thema, das ich in einem Bericht an die Generalversammlung der Vereinten Nationen behandle, der sich auf Probleme bei der Teilnahme an Wahlen konzentriert. Demokratische Debatten bieten Raum für die Austragung grundlegender Differenzen. Sie müssen stets auf der Gleichberechtigung aller Menschen aufbauen und die Aufstachelung zu Gewalt sowie menschenverachtende Rhetorik ablehnen.
Diejenigen, die sich für die Verteidigung von Demokratie einsetzen, sollten die Rechte von LGBT-Personen als integralen Bestandteil dieser Arbeit anerkennen. Einschränkungen, die zunächst gegen eine unliebsame Minderheit gerichtet sind, schaffen Befugnisse und Präzedenzfälle mit weitaus größerer Reichweite. Zensur, die im Namen des Kinderschutzes eingeführt wird, kann Lehrkräfte und Journalist*innen zum Schweigen bringen. Einschränkung ausländischer Fördermittel kann die Zivilgesellschaft insgesamt schwächen. Politisierte Gerichte, die einer Minderheit Unrecht tun, sind weniger in der Lage, andere zu schützen.
Deshalb kann die Behandlung von LGBT-Personen als Gradmesser dienen. Daran wird deutlich, ob Universalität in der Praxis gilt, ob der Rechtsstaat die Gewaltenteilung gewährleistet und ob demokratische Institutionen in der Lage sind, angesichts von Unterschieden für Gleichberechtigung zu sorgen.
Die Stärke einer demokratischen Gesellschaft zeigt sich darin, wie mit Meinungsverschiedenheiten umgegangen wird, ob alle Menschen ohne Angst daran teilhaben können und ob Minderheiten auch dann geschützt bleiben, wenn Ausgrenzung politisch opportun erscheint.
Unter Viktor Orbán erlebte Ungarn eine drastische Aushöhlung demokratischer Normen, begleitet von anti-LGBT-Rhetorik und rechtlichen Einschränkungen. Als die Behörden den Budapest Pride verboten, kamen Hunderttausende Menschen. Diese großen Teilnehmerzahlen signalisierten wachsenden Widerstand gegen das Vorgehen der Regierung und zeigten, dass die Rechte von LGBT-Personen untrennbar mit den allgemeinen demokratischen Rechten einhergehen.
Wenn LGBT-Personen aus dem öffentlichen Leben verdrängt werden, schmälert dies die Demokratie selbst. Angriffe auf schutzbedürftige Minderheiten sind ein wiederkehrendes Merkmal von autoritärem Populismus und können Vorboten umfassenderer Angriffe auf die demokratischen Institutionen und die Rechtsstaatlichkeit sein. Auch wenn die unmittelbaren Auswirkungen unverhältnismäßig stark diejenigen treffen, die ins Visier genommen werden, haben die dadurch geschaffenen Befugnisse und Präzedenzfälle weitreichendere Konsequenzen.
Dies betrifft uns alle.Vielen Dank.
Graeme Reid, Unabhängiger Experte der UN gegen Gewalt aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität
Video-Keynote von Graeme Reid, bei der Internationalen Konferenz „Das Recht dazuzugehören und die Bedrohung durch den Autoritarismus“ am 22. September 2026.
Weitere Beiträge, Artikel und Fotos zur Konferenz finden sich hier:
Konferenzbericht / Conference ReportEinladung und Programm/ Invite and programFotos der Konferenz / PhotosGrußwort / Welcoming adress by Lars CastellucciKeynote Graeme Reid (English)
Eine Publikation der Hirschfeld-Eddy-Stiftung im Rahmen des Projekts:„Der pinke Faktor. Die Rolle von LSBTIQ* im globalen Streit um Werte”.
Schlagwörter Menschenrechte, PF-2025, UN