Vor 15 Stunden

CSD-Anschlag: Ermittlungen nach Tod des Tatverdächtigen

Die Polizei hat den mutmaßlichen Attentäter von Berlin erschossen. Fahnder hatten ihn in einer Kleingartensiedlung aufgespürt. Er war polizeibekannt und verurteilt. Warum war er auf freiem Fuß?

Eine Tote und 29 Verletzte bei einem Fest für Toleranz und sexuelle Vielfalt: Der Anschlag auf fröhlich Feiernde am Rande des Christopher Street Days in Deutschlands Hauptstadt Berlin hatte mutmaßlich einen islamistischen Hintergrund.

Das Augenmerk liegt auf dem 21-jährigen Abdul B., den die Behörden als islamistischen Gefährder im Blick hatten. Laut Generalstaatsanwaltschaft hatte der Deutsche mit libanesischen Wurzeln versucht, sich in Syrien der Terrororganisation "Islamischer Staat" anzuschließen.

Mutmaßlicher CSD-Täter erschossen

Nun ist der Tatverdächtige tot. Er wurde bei einem Fahndungseinsatz getötet. Das teilte die Berliner Polizei mit. Bei einem Einsatz in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau sei der mutmaßliche Täter mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugerannt. Daraufhin habe das Berliner Spezialeinsatzkommando (SEK) auf ihn geschossen. "Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen verstarb er noch am Einsatzort", so die Polizei.

Bundesanwaltschaft ermittelt

Die Ermittlungen zu dem Anschlag am Rande des CSD übernahm die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde in Deutschland. Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft bestätigte der Nachrichtenagentur AFP, dass es sich bei dem erschossenen Mann um den mutmaßlichen Angreifer handeln dürfte. Eine Identifizierung per DNA-Abgleich stehe aber noch aus.

Ermittelt werde nun auch bezüglich möglicher "Hintermänner" oder "Mitwisser". Die Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen in der Regel nur bei schweren Straftaten gegen die innere oder äußere Sicherheit Deutschlands.

Abdul B. war auf Bewährung auf freiem Fuß

Die Behörden stehen nach der Tat in der Kritik. Der mutmaßliche Täter war wegen der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Diese wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt und Abdul B. im Mai aus der Haft entlassen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kritisierte diese Entscheidung. "Das wird ein Teil der Aufarbeitung sein, ob man hier in der Tat mit Bewährungsstrafen arbeiten kann", sagte Dobrindt dem Zweiten Deutschen Fernsehen. Gefährder müssten unter Beobachtung und Kontrolle stehen. "Es geht schlichtweg darum, dass man auch die Bewegungsfreiheit einschränken kann von diesen Personen."

Noch Anfang dieses Monats gab es nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Durchsuchungsmaßnahmen an der Adresse von Abdul B. in Berlin-Schöneberg. Hintergrund war demnach ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Es sei aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden.

Appell des Bundeskanzlers

Bundeskanzler Friedrich Merz rief die Menschen dazu auf, sich nicht einschüchtern zu lassen. "Gewalt beginnt nicht erst mit einem Anschlag. Gewalt beginnt mit Intoleranz, mit Ausgrenzung, mit Diskriminierung, dummen Redensarten und schlechten Witzen", so Merz. Der Kanzler deutete an, Konsequenzen aus der Tat ziehen zu wollen, nannte aber noch keine Details.

Die alljährlichen CSD-Kundgebungen erinnern an den 28. Juni 1969, als in den USA die Polizei die Schwulenbar "Stonewall Inn" in der Christopher Street in New York stürmte. An der Kundgebung in Berlin hatten am Samstag mehrere hunderttausend Menschen teilgenommen. Nach radikalislamischer Lesart gilt Homosexualität als schwere Sünde.

AR/ack (dpa, rtr, afp)