Berlin ist immer noch unter Schock - auch zwei Tage nach dem Anschlag auf Teilnehmer des "Christopher Street Day" (CSD) am Samstag. "Trauer und Einsetzen nach Anschlag auf den Berliner CSD", lautet etwa die Schlagzeile der Zeitung "Tagesspiegel" am Montag. Hunderttausende von Menschen hatten dabei friedlich gefeiert und sich für die Rechte von queeren Menschen eingesetzt. Bis ein Attentäter mit einem weißen Auto gegen 22 Uhr in die Menschenmenge raste. Mitten auf den Parkwegen im Tiergarten im Herzen der Stadt.
Eine Frau wurde getötet. 29 Menschen wurden verletzt, einige davon lebensbedrohlich. Mit bis zu 80 Stundenkilometern, so berichten Augenzeugen, soll der schwere Wagen durch die Parkanlagen gerast sein. Mittlerweile gehen die Behörden davon aus, dass es sich bei der Tat um einen Terrorakt eines Islamisten handelt. Der soll, nachdem das Fahrzeug gegen einen Baum prallte, noch mit Macheten auf CSD-Teilnehmer losgegangen sein, dann gelang ihm zunächst die Flucht. Das demolierte Auto ließ er zurück.
Merz: "Zeigen Sie das Gesicht einer offenen Gesellschaft!"
Auch am Sonntag noch standen den Menschen in Berlin Trauer und Entsetzen ins Gesicht geschrieben. Es lag eine beängstigende Stille über der Stadt. Am Nachmittag versammelten sich viele Menschen zu einem Trauergottesdienst in der Marienkirche unweit des Brandenburger Tores. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz war gekommen. Er sagte: "Wir werden alles tun, um die Freiheit unseres Landes und unserer Gesellschaft zu schützen, alles!" Den Trauernden rief er zu: "Stehen Sie zusammen, feiern Sie, zeigen Sie das fröhliche Gesicht unserer offenen, freiheitlichen Gesellschaft." Zum Feiern ist aber gerade niemanden zumute.
Der mutmaßliche Attentäter ist tot
Am Sonntagabend dann die Meldung, dass der mutmaßliche Täter Abdul B. tot ist: Erschossen von der Polizei in einer Kleingartenanlagen im westlichen Berliner Stadtbezirk Spandau. Ein Tipp aus seinem Bekanntenkreis soll die Ermittler auf die Spur gebracht haben. Ein Sondereinsatzkommando eröffnete offenbar das Feuer, nachdem der Mann die Beamten mit einem Messer angegriffen haben soll.
Der 21 Jahre alte deutsche Staatsbürger, Sohn einer aus dem Libanon stammenden Frau, war offenbar polizeibekannt: Er soll mit der islamistischen Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) in Syrien sympathisiert und im Sommer vergangenen Jahres versucht haben, über die Türkei und den Libanon nach Syrien zu gelangen, um sich den IS-Kämpfern anzuschließen. Aber er wurde im Libanon festgesetzt, im November 2025 zurück nach Deutschland gebracht und landete in Untersuchungshaft.
Seit Mitte Mai auf freiem Fuß
In Berlin wurde er vor Gericht gestellt, wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Aber das Gerichtsurteil lautete ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung, weil nach dem milderen Jugendstrafrecht entschieden wurde. Aufgrund der Bewährung wurde der junge Mann aus der Haft entlassen.
Seit Mitte Mai dieses Jahres war der IS-Sympathisant wieder auf freiem Fuß. Wogegen die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte. Zeitweise wurde danach noch das Telefon des Mannes abgehört, flächendeckend überwacht aber wurde er nicht.
Auf freiem Fuß trotz klarer IS-Sympathien? Das darf so nicht mehr passieren, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Sonntag: "Das wird ein Teil der Aufarbeitung sein, ob man hier in der Tat mit Bewährungsstrafen arbeiten kann", so Dobrindt im Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF): "Es geht schlichtweg darum, dass man auch die Bewegungsfreiheit einschränken kann von diesen Personen."
Sebastian Fiedler, Innenexperte von den Sozialdemokraten, die an der Koalition mit den konservativen Unionsparteien CDU und CSU beteiligt sind, monierte: "Was ist eigentlich nach der Haftentlassung passiert? Zu wem hatte er noch Kontakte? Obwohl er ja unter Überwachung gestanden hat, hat es hier offenkundig eine Lücke gegeben, und genau die müssen wir uns ganz präzise vornehmen, und das werden wir auch, da können Sie sicher sein."
Die größte Oppositionspartei im Bundestag, die in Teilen rechtsextreme AfD, sprach von einem sicherheitspolitischen Totalversagen. "Wenn ein polizeibekannter islamistischer Gefährder eine solche Tat begehen konnte, muss lückenlos aufgearbeitet werden, weshalb er sich überhaupt noch frei bewegen konnte", sagte AfD-Innenpolitiker Martin Hess.
Im ZDF sagte der Terrorismus-Experte Peter Neumann vom King's College in London: "Insgesamt ist unser Terrorstrafrecht zu milde." Die Strafen in Deutschland seien im europäischen Vergleich zu kurz, verglichen etwa mit Frankreich und Großbritannien.
Alle Gefährder observieren? Nahezu unmöglich
Viele Experten sagen aber auch: Personen, die von einem deutschen Gericht nicht ins Gefängnis geschickt werden, können nur schwer lückenlos überwacht werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz schätzt, dass es in Deutschland rund 420 Personen gibt, die derzeit als "islamistische Gefährder" eingestuft werden. Gemeint sind damit Menschen, denen die Behörden eine Terrortat zutrauen. Ob Abdul. B. dazugehörte, ist unklar. Experten schätzen aber, dass es die Behörden hoffnungslos überfordern würde, all diese Personen rund um die Uhr zu observieren. Zumal das Potenzial für gewaltbereite Islamisten in Deutschland wesentlich höher ist und auf rund 9000 Menschen geschätzt wird.
Mutmaßlicher Attentäter nahm an Deradikalsierungs-Kurs teil
Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Dirk Peglow, sagte dazu am Montag dem "Handelsblatt": "Bei einer Person mit einem derart hohen Gefährdungspotenzial darf die Entlassung aus der Haft nicht das Ende staatlicher Aufmerksamkeit bedeuten." Aber auch Peglow wies darauf hin: Wenn von den Behörden erwartet werde, besonders gefährliche Menschen über längere Zeit zu überwachen, müssten Staatsschutz und Observationsdienststellen "personell, technisch und organisatorisch entsprechend ausgestattet sein". Was sie im Moment nicht seien.
Für große Aufregung sorgte dann auch diese Meldung: Das Gericht hatte dem jungen Mann auferlegt, insgesamt 26 Termine bei einer Einrichtung für Deradikalisierung wahrzunehmen. Zwei davon hatte Abdul B. bereits absolviert, eine dritte Beratungsstunde sollte an diesem Montag erfolgen.
Ein weiterer Verdächtiger, der ebenfalls im Auto gesessen haben sollte, wurde mittlerweile aus dem Gewahrsam entlassen. Der Tatverdacht gegen den Mann hat sich nicht bestätigt.