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Anschlag auf den CSD: Der Fehler geschah am Gericht

Vor dem Anschlag auf den CSD in Berlin entschied sich eine Strafkammer, nachsichtig mit Abdul B. zu sein. Die Justiz muss im Kampf gegen den Terror umdenken.

Der Kampf gegen Extremisten, gegen die Feinde der Freiheit beginnt im Kopf. Beim eigenen Mindset. Bei der Bereitschaft, anzuerkennen, dass die liberale Ordnung bedroht ist. Und mit der Frage: Was läuft hier falsch?

Im Fall des CSD-Attentäters Abdul B. stellt sich diese Frage mit brutaler Härte. Wie kann es sein, dass ein polizeibekannter Gefährder, der versucht hat, sich der Terrorgruppe »Islamischer Staat« in Syrien anzuschließen, von einem Berliner Jugendgericht auf freien Fuß gesetzt wird?

Nach den Recherchen unserer ZEIT-Investigativkollegen lässt sich mit einiger Gewissheit sagen: Bis der Attentäter loszog, um einen Transporter zu mieten und zu töten, haben die Sicherheitsbehörden in diesem Fall vieles richtig gemacht. Wenn man nüchtern hinschaut, ist klar: Der Fehler passierte am Gericht.