Vor 1 Tag

Anschlag auf den Berliner CSD: Polizei erschießt mutmaßlichen Attentäter Abdul B.

Einen Tag nach dem Anschlag auf den CSD ist der Tatverdächtige bei einem Polizeieinsatz erschossen worden. Aufgespürt haben ihn die Polizisten in Berlin-Spandau.

Der flüchtige Attentäter Abdul B. ist in einer Kleingartenkolonie in Berlin-Spandau von Einsatzkräften der Polizei erschossen worden. Das bestätigte die Berliner Senatsinnenverwaltung. Wie ein Polizeisprecher der ZEIT mitteilte, hatten die Ermittlungsbehörden B. in der Anlage aufgespürt, wo daraufhin ein Spezialeinsatzkommando zum Einsatz kam. Die Polizeiaktion laufe aktuell weiter, es seien mehrere Hundert Beamte im Einsatz, sagte der Sprecher.

Zum Ablauf des Einsatzes hat sich die Berliner Polizei auf mehreren Social-Media-Plattformen geäußert. Dort heißt es, der mutmaßliche Täter sei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, die daraufhin von ihrer Schusswaffe Gebrauch machten. »Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr verstarb er noch am Einsatzort«, sagte ein Polizeisprecher.

Am Samstagabend soll der Getötete bei einem Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin eine Frau getötet und 29 Menschen teils schwer verletzt haben. Der mutmaßliche Täter fuhr am Rande der Großveranstaltung mit einem Transporter in eine Menschenmenge. Danach griff er mehrere Passanten mit einer Stichwaffe, mutmaßlich einer Machete, an und verletzte diese ebenfalls schwer.

Abdul B. wurde bereits mehrfach verurteilt

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einem islamistischen Terroranschlag. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft soll der 21-jährige Abdul B. zweimal versucht haben, sich der Terrororganisation »Islamischer Staat« anzuschließen. Die Ermittlungen zum Attentat auf den Berliner CSD hat inzwischen die Bundesanwaltschaft übernommen.

Der mutmaßliche Täter stand bereits mehrfach wegen verschiedener Delikte vor Gericht. Im Februar 2022 wurde Abdul B. wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt. Erneut vor Gericht kam B. im vergangenen Mai, wo er unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt wurde. Ob diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, sollte ein halbes Jahr nach dem Urteil entschieden werden.

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