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25 Jahre Lebenspartnerschaftsgesetz

2001 konnten gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland erstmals eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen. Das Lebenspartnerschaftsgesetz war ein wichtiger Schritt zur Ehe für alle, die 2017 eingeführt wurde.

Am 1. August 2001 ist es soweit: Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz bekommen erstmals homosexuelle Paare in Deutschland einen rechtlichen Rahmen, ähnlich der Ehe. Bis zur Ehe sollten aber noch 16 weitere Jahre ins Land gehen.

"Das Lebenspartnerschaftsgesetz war ein Meilenstein für die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare in Deutschland und der Grundstein für die Eheöffnung", schreibt Alexander Vogt vom Bundesvorstand Queere Vielfalt e.V. der DW. "Es ermöglichte erstmals eine rechtlich abgesicherte Partnerschaft mit ähnlichen Rechten wie die Ehe (z. B. in Erbrecht, Unterhalt, Aufenthaltsrecht), blieb aber in vielen Bereichen (z. B. Adoption, Steuerrecht) diskriminierend. Dennoch hatten wir damit immerhin einen Fuß in der Tür, eine feste Basis, von der aus weitere Rechte, meist über Anrufung des Bundesverfassungsgerichts, erstritten werden konnten."

Die Bevölkerung war weiter als die Politik

Dem Gesetz ging eine heftige politische Debatte voraus. Die konservative Union aus CDU und CSU sprach von einem "verfassungswidrigen Angriff auf Ehe und Familie". Die SPD-Abgeordnete Margot von Renesse nannte das Gesetz dagegen "einen längst überfälligen Akt der Wiedergutmachung".

"Es gab starke konservative Gegenwehr z. B. von Kirchen und bürgerlichen Gruppen", so Alexander Vogt. "Die Debatte spiegelte den klassischen Kulturkampf zwischen traditionellen und progressiven Werten."

Mit der Mehrheit der Regierungskoalition aus Sozialdemokraten und Grünen verabschiedete der Bundestag im November 2000 das Lebenspartnerschaftsgesetz - gegen die Stimmen von Union und liberaler FDP.

Die deutsche Bevölkerung war da schon einen Schritt weiter. In einer Umfrage von 1999 hatten sich bereits 55 Prozent der Befragten für das Lebenspartnerschaftsgesetz ausgesprochen.

Allerdings war Deutschland keineswegs Vorreiter. Dänemark war das erste Land der Welt, das schon 1989 eine Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Partner einführte. Mitte der 90er Jahre folgten Norwegen, Schweden und Island, 1999 Frankreich.

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"Wir wollten einfach nur gleichbehandelt werden"

Reinhard Lüschow und sein inzwischen verstorbener Ehemann Heinz-Friedrich Harre waren vor 25 Jahren das erste gleichgeschlechtliche Paar in Deutschland, das nach dem damals neuen Lebenspartnerschaftsgesetz im Standesamt den Bund fürs Leben schloss. Zehn Jahre lang hatten sie bis dahin um ihre rechtliche Gleichstellung als Paar gekämpft. Schon 1992 bestellten sie demonstrativ beim Standesamt das Aufgebot - gemeinsam mit 250 männlichen und weiblichen Paaren in Deutschland. Als die Ablehnung kam, klagten sie bis zum Bundesverfassungsgericht. "Wir wollten einfach nur gleichbehandelt werden", sagte Lüschow jetzt dem Evangelischen Pressedienst.

Das Gericht urteilte damals zwar noch, dass die Ehe eine Sache zwischen Mann und Frau sei. Aber es verpflichtete den Gesetzgeber, dafür zu sorgen, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht diskriminiert würden. Als der Bundestag dies mit dem Gesetz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft umsetzte, reagierten Lüschow und Harre sofort: "Wir haben gleich gesagt: Jetzt machen wir es."

Hart erkämpfte Veränderungen

Das Lebenspartnerschaftsgesetz regelt zum Beispiel Namens-, Unterhalts- und Erbrecht. In den folgenden Jahren wurde die Lebenspartnerschaft schrittweise erweitert: 2004 mit der Stiefkindadoption, später mit steuerlicher Gleichstellung durch mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Aber es legt den Partnern auch Pflichten auf, zum Beispiel die zum gegenseitigen Beistand und Unterhalt.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz war nur der erste Schritt zur Gleichstellung. Der entscheidende folgte erst am 1. Oktober 2017 mit dem Eheöffnungsgesetz, das die sogenannte Ehe für alle einführte.

Auch sie wurde hart erkämpft. Die Unionsparteien, seit 2005 mit Bundeskanzlerin Angela Merkel an der Spitze, blockierten die Gesetzgebung. Schließlich gab Merkel eine Abstimmung ohne Fraktionszwang frei. Das heißt, Abgeordnete sollten nur ihrem Gewissen folgen: So kam 2017 die Mehrheit zustande.

Bodo Mende und Karl Kreile waren das erste gleichgeschlechtliche Paar, das heiratete. Über das Lebenspartnerschaftsgesetz von 2001 sagte Bodo Mende später der DW: "Das war eine Partnerschaft zweiter Klasse." Obwohl es gesetzlich kaum Einschränkungen gab, fehlte der Status herkömmlicher Eheleute.

Bis 2025 machten laut Statistischem Bundesamt rund 108.000 Paare von der neuen Möglichkeit Gebrauch. Gleichzeitig bestehen demnach noch rund 24.000 eingetragene Lebenspartnerschaften fort. Sie können sich auf Antrag in eine Ehe umwandeln lassen.

Auch die Ehe für alle ist noch keine volle Gleichstellung

Die Partner einer Ehe haben mehr Rechte, zum Beispiel beim Namensrecht, bei der Adoption von Kindern und beim Versorgungsausgleich. Und international hat eine Ehe mehr Anerkennung.

Dennoch gibt es noch Unterschiede zu verschiedengeschlechtlichen Ehepartnern. Alexander Vogt vom Verband Queere Vielfalt nennt ein Beispiel beim Abstammungsrecht: "Wird ein Kind in eine Zwei-Mütter-Familie geboren, muss die nicht leibliche Mutter erst ein Adoptionsverfahren durchlaufen, um die Elternschaft zu erlangen. Bei heterosexuellen Paaren ist das nicht der Fall." Das kann absurde Folgen haben: Sollte die leibliche Mutter sterben, bevor ihre Partnerin das Kind adoptiert, gilt das Kind als Vollwaise.

Als Fazit zur gesellschaftlichen Entwicklung meint Vogt: "Die Akzeptanz für gleichgeschlechtliche Ehen hat klar zugenommen." Das gelte auch für queere Menschen insgesamt. Doch mit Blick auf den jüngsten Anschlag in Berlin auf die Christopher-Street-Parade meint er: "Wir wurden in den letzten Jahren sichtbarer, aber nicht sicherer, denn Gewalt und Hasskriminalität sind besonders gegenüber queeren Menschen stark angestiegen. Seit 2010 haben sich die Zahlen laut Bundeskriminalamt verzehnfacht! Das Attentat in Berlin stellt hier einen tragischen, besonders öffentlichkeitswirksamen Höhepunkt dar."