4620 Menschen haben 2026 vom Selbstbestimmungsgesetz Gebrauch gemacht und ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Der Wunsch nimmt seit Einführung des Gesetzes stark ab – wie Zahlen aus Mecklenburg-Vorpommern belegen.
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Seit zwei Jahren können Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag unkompliziert ändern lassen – 31.493 Personen haben es seitdem deutschlandweit getan. Allein in Mecklenburg-Vorpommern haben etwas mehr als 600 Menschen davon Gebrauch gemacht. Im vergangenen Jahr ließen 106 Menschen im Nordosten ihren Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern und 193 von weiblich auf männlich. Weitere 93 Personen und ihre Änderungen wurden vom Statistischen Bundesamt unter „Sonstige“ erfasst.
Am 1. November 2024 war das Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Seither ist die Änderung des Geschlechtseintrags viel einfacher als zuvor – eine Erklärung beim Standesamt reicht. Der Ansturm auf die Standesämter war zunächst groß: In den letzten beiden Monaten jenes Jahres wurden im Nordosten 227 Geschlechtseinträge geändert.
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Nach dem Hoch kurz nach Einführung des Gesetzes nehmen die Zahlen inzwischen deutlich ab, wie ein Sprecher der Stadt Rostock berichtete. In den letzten beiden Monaten des Jahres 2024 nutzten in Rostock 109 Menschen die Möglichkeit, ihr Geschlecht in den behördlichen Unterlagen zu ändern. Im ganzen Jahr 2025 waren es dem Sprecher zufolge 72 und im bisherigen Verlauf des Jahres 2026 waren es 56. „Zu Beginn der Einführung des Gesetzes war der Ansturm hoch, nun relativiert es sich etwas“, sagte der Sprecher.
Die meisten Änderungen sind von weiblich zu männlich
Mecklenburg-Vorpommern liegt damit im Deutschland-Trend. Aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes geht hervor, dass in diesem Jahr bislang 4620 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern ließen. Zum Vergleich: In den zwei Monaten 2024 waren es 10.589, im gesamten Jahr 2025 waren es 15.688 – mit einem Höchstwert von 2360 im Januar und einem Rückgang auf 636 im Dezember.
So verteilten sich die Änderungen im Jahr 2025: Weiblich zu männlich: 42 Prozent, männlich zu weiblich: 27 Prozent, weiblich zu divers (also ohne Eintrag): 20 Prozent und männlich zu divers neun Prozent.